Neue Schweißwerkmeister im WIFI Eisenstadt

Im WIFI Burgenland wurden kürzlich die international anerkannten IWS-Diplome (International Welding Specialists) an 14 erfolgreiche Absolventen übergeben.

Schweißwerkmeister.JPG

Ende Januar beendeten 14 Teilnehmer erfolgreich den Schweißwerkmeister-Lehrgang im Schweiß-Kompetenz-Zentrum des WIFI Burgenland. Die vielfältige Ausbildung, welche von der grundlegenden Theorie bis zur Schweiß-Praxis reicht, wird mit dem international anerkannten IWS-Diplom abgeschlossen.

Acht Wochen lang nahmen die Kandidaten an Vorträgen von hochgeschätzten Spezialisten und Experten aus der Welt der Schweißtechnik teil. Somit erwarben sie, durch die hohen Ausbildungsstandards des intensiven Lehrgangs, eine international gültige Fachausbildung. Durch diese sind sie nun gefragte Experten, die in den Betrieben mit dem angeeigneten Know-how zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil beitragen, so WIFI-Institutsleiter Ing. Jochen Bognar.

Das WIFI ist burgenlandweit die einzige vom International Institut of Welding (IIW) zugelassene Ausbildungsstelle, leistet mit der Ausbildung von Schweißaufsichtspersonen einen wertvollen Beitrag für die heimische Wirtschaft und unterstützt dabei Metallbauunternehmen in der Umsetzung der Stahl-/Alubaunorm EN 1090.

Infos: www.bgld.wifi.at, T 05/90 907 2000

Blumengrüße zum Valentinstag: Die Trends

Die burgenländischen Gärtner überbrachten Wirtschaftskammer-Präsident Peter Nemeth einen Blumengruß. Neben Rosen sind heuer auch Sträuße und Arrangements in den Farben Apricot, Kupfer, Beige und Braun ebenso wie langstielige Tulpen im Trend.

Floristen2016_2.JPG

Auch heuer werden viele Burgenländerinnen und Burgenländer den Valentinstag nutzen, um geliebten und geschätzten Menschen ihre Zuneigung zu zeigen. Als klassischer Blumentag ist der 14. Februar längst lieb gewordene Tradition, an dem mit großen und kleinen Blumenpräsenten Liebe und Dankbarkeit am schönsten zum Ausdruck gebracht werden können.

„Blumen sind stets etwas Einzigartiges und Besonderes", freut sich WK-Präsident Honorarkonsul Ing. Peter Nemeth über den Blumengruß der burgenländischen Gärtner und Floristen.

„Als klassisches Valentinsgeschenk erfreut sich die rote Rose noch immer größter Beliebtheit. Der Trend 2016 sind exotische Einzelblumen, wie die langstieligen französischen Tulpen, die in Variation mit Frühlingszweigen vornehme Eleganz verbreiten. Im Trend liegen heuer Apricot- und Kupfertöne, aber auch sanftes Beige mit Highlights in sattem Braun. Romantiker kommen mit Pastelltönen – von Weiß bis Mintgrün – voll auf ihre Kosten“, so Innungsmeister Kommerzialrat Alfred Bieberle.

Infos: http://wko.at/bgld/gaertner-floristen

Bundesinnung Lebensmittelgewerbe erreicht: Erleichterung für Handwerksbetriebe

Einzigartigkeit des Handwerks anerkannt, keine Verpflichtung zur Nährwertkennzeichung bringt deutlichen Bürokratieabbau.

119-Landesinnungsmeister-Fleischer-Thomas-Hatwagner_2.jpg

 Mit 13. Dezember 2016 wird es verpflichtend, bestimmte Nährwerte auf verpackten Lebensmitteln zu kennzeichnen. Darunter fallen Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, bezogen auf 100g oder 100ml. Das gibt die Lebensmittelinformationsverordnung der EU vor.

 

In langen Gesprächen, verbunden mit Lokalaugenscheinen bei typischen Gewerbebetrieben, ist es der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe gelungen, eine Ausnahme für das Handwerk von dieser Verpflichtung zu erreichen. „Endlich hat die Behörde anerkannt, dass handwerklich hergestellte Lebensmittel Unikate sind, die sich nicht standardisieren lassen“, so Landesinnungsmeister Thomas Hatwagner. Für die kleinen Handwerks-Bäcker, -Konditoren oder –Fleischer aber auch Nahrungs- und Genussmittelerzeuger hätte diese gesetzliche Auflage eine unüberwindbare Hürde dargestellt, denn jedes Handwerksprodukt hat eine unterschiedliche Zusammensetzung. Hatwagner: „Bei Backwaren hängt es auch vom Wetter ab, wie sich der Teig verhält. Meine erfahrenen Bäcker dosieren alle Zutaten so, dass der jeweils beste Teig entsteht und das Geschmackserlebnis eines echten Handwerkerbrotes für die Kundinnen und Kunden garantiert werden kann.“ Der Innungsmeister ergänzt: „Bei uns ist alles noch echte Handarbeit.“

Von der Kennzeichnungspflicht befreit sind Handwerksbetriebe, die ihre Erzeugnisse in ihrem eigenen Laden, in mobilen Verkaufsständen oder im Rahmen einer Hauszustellung unmittelbar an Konsumentinnen und Konsumenten abgeben. Auch Handwerksbetriebe, die im Gewerberegister in dieser Form eingetragen sind, müssen ihre verpackten Produkte nicht mit einer Nährwertkennzeichnung versehen, sofern ihre Produkte nur regional und punktuell vertrieben werden. Die Abgabe durch lokale Einzelhandelsgeschäfte ist von der Ausnahmeregelung ebenso umfasst, wie punktuelle Lieferungen an einzelne Geschäfte in Österreich. Ist ein Produkt allerdings in Supermärkten in ganz Österreich erhältlich, kann nicht mehr von einer lokalen Abgabe gesprochen werden und die Nährwertkennzeichnung muss auf das Produkt.

 

NMS Stoob: Die Baulehre – Ein Job mit Zukunft

Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule in Stoob wurden von der Lehrlingsexpertin der burgenländischen Bauinnung und Baumeister Gottfried Bader von der Firma baderbau in Horitschon über die Chancen einer Maurerlehre informiert.

NMSStoob_2.jpg

Gemeinsam mit Baumeister Gottfried Bader von der Firma baderbau besuchte die Lehrlingsexpertin der Bauinnung, Elke Winkler, die Neue Mittelschule in Stoob. Die Schülerinnen und Schüler  erarbeiteten die Inhalte, Voraussetzungen und Karrierechancen einer „Lehre als MaurerIn“ und bekamen dank Baumeister Bader Einblicke in die Praxiswelt.

Im nächsten Schritt haben die Schülerinnen und Schüler dann auch die Möglichkeit, in Baubetrieben der Umgebung erste Erfahrungen zu sammeln.

 

Lehrbetriebe klagen, dass es immer schwieriger wird, offene Lehrstellen zu besetzen. Die Bauinnung möchte deshalb in den Schulen auf die Lehrausbildung zum Maurer aufmerksam machen. Derzeit bilden im Burgenland 37 Lehrbetriebe ca. 102 Maurerlehrlinge aus.

 

Mehr Infos: www.baudeinezukunft.at

NMS Großpetersdorf: Die Baulehre – ein Job mit Zukunft

Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule in Großpetersdorf wurden von der Lehrlingsexpertin der burgenländischen Bauinnung über die Chancen einer Maurerlehre informiert.

4km-NMS-Grosspetersdorf_2.JPG

Die Lehrlingsexpertin der Bauinnung, Elke Winkler, besucht Schulen in ganz Burgenland und erarbeitet gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern die Vorteile, Voraussetzungen und Karrierechancen einer Lehre als MaurerIn. Die Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule Großpetersdorf fertigten gemeinsam ihre ersten Rohbauten mit Miniziegeln. Im nächsten Schritt haben sie dann auch die Möglichkeit, in Baubetrieben der Umgebung zu schnuppern.

 

Lehrbetriebe klagen, dass es immer schwieriger wird, offene Lehrstellen zu besetzen. Die Bauinnung möchte deshalb in den Schulen auf die Lehrausbildung zum Maurer aufmerksam machen. Derzeit bilden im Burgenland 37 Lehrbetriebe ca. 102 Maurerlehrlinge aus.

 

Mehr Infos: www.baudeinezukunft.at

NMS Oberpullendorf: Die Baulehre – ein Job mit Zukunft

Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule in Oberpullendorf wurden von der Lehrlingsexpertin der burgenländischen Bauinnung und dem Lehrlingsbetreuer der Firma Pfnier über die Chancen einer Maurerlehre informiert.

Die Lehrlingsexpertin der Bauinnung, Elke Winkler, besuchte gemeinsam mit dem Lehrlingsbetreuer der Firma Pfnier, die 4. Klassen der NMS Oberpullendorf. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern wurden die Vorteile, Voraussetzungen und Karrierechancen einer Lehre als MaurerIn erarbeitet und bekamen Einblicke in die Praxiswelt. Im nächsten Schritt haben die Schülerinnen und Schüler dann auch die Möglichkeit, in Baubetrieben der Umgebung erste Erfahrungen zu sammeln.

 

Lehrbetriebe klagen, dass es immer schwieriger wird, offene Lehrstellen zu besetzen. Die Bauinnung möchte deshalb in den Schulen auf die Lehrausbildung zum Maurer aufmerksam machen. Derzeit bilden im Burgenland 37 Lehrbetriebe ca. 102 Maurerlehrlinge aus.

 

Mehr Infos: www.baudeinezukunft.at

Burgenland ist Gründerland Nummer 1

1.107 Neugründer, ohne selbständige Personenbetreuer, haben im Vorjahr den Sprung in die Selbständigkeit gewagt, damit war 2015 ein großes Plus gegenüber dem Jahr 2014 (997 Neugründungen) zu verzeichnen.

image005.png

Mit 1.941 Neugründungen (Vorjahr 1.774) und einer Gründungsintensität von 11,21 Prozent (Gründungen in Prozent der aktiven Wirtschaftskammermitglieder) ist das Burgenland weiterhin Österreichs Gründerland Nummer 1. Von den 1.941 Neugründungen waren 834 Pflegehelfer. „Die jungen Unternehmen setzen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einen bedeutenden Impuls für unser Bundesland“,  freut sich Wirtschaftskammerpräsident Ing. Peter Nemeth.

 

Mit einem Durchschnittsalter von 38,3 Jahren entscheiden sich die Burgenländerinnen und Burgenländer relativ spät für einen Gang in die Selbständigkeit. Der Frauenanteil bei den Gründern liegt im Burgenland bei 44,3 Prozent. Zu den Boom-Branchen zählten im Burgenland auch 2015 die persönlichen (77 Gründer) und gewerblichen (60) Dienstleister, der Direktvertrieb (72), Unternehmensberater und Buchhalter (68) sowie die Gastronomen (49). 46 Prozent der Gründungen entfallen auf die Sparte Gewerbe und Handwerk gefolgt von der Sparte Handel mit 26 Prozent und der Sparte Information und Consulting 14 Prozent.

„Die Zahlen geben für die gesamte Region Anlass zu Optimismus“, so Präsident Nemeth. „Mit einem umfangreichen Service- und Beratungsangebot in allen Bezirken unterstützen wir als Wirtschaftskammer schon auf dem Weg in die Selbständigkeit, bei der Gründung und in der Folge im unternehmerischen Alltag.“

 

JW fordert Beteiligungsfreibetrag

„Harte Arbeit und das ständige Bohren dicker Bretter zahlt sich aus“, zeigt sich auch der Landesvorsitzende der Jungen Wirtschaft, Dietmar Csitkovics angesichts der aktuellen Gründerzahlen erfreut. „Wir haben in den vergangenen zwei Jahren unsere Forderungen nach einem GmbH-Gesetz und nach einem Crowdfunding-Gesetz zur Gänze umsetzen können. Beides sind Grundsteine für die steigende Gründerfreudigkeit.“

 

Dennoch müsse weiter an verbesserten Bedingungen, vor allem was die Finanzierung betrifft, gearbeitet werden. „Wir fordern die rasche Umsetzung unserer langjährigen Forderung nach einem Beteiligungsfreibetrag. Dieser Freibetrag, der innovativen, jungen Unternehmen beim schnellen und erfolgreichen Durchstarten helfen soll, ist ein Freibetrag für Beteiligungen privater Investoren, die in kleine Unternehmen investieren.“

Wirtschaftskammer klärt auf: „Barrierefreiheit und Registrierkassenpflicht – Wahrheit und Mythen“

Seit 1.1.2016 müssen burgenländische Unternehmen auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen reagieren und sich mit den Themen Barrierefreiheit und Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht auseinandersetzen. Vor allem in den letzten Wochen gab es dazu unzählige Mythen und Falschmeldungen, die Unternehmer wie Konsumenten gleichermaßen verunsichert haben.

Die Thematiken „Barrierefreiheit“ und „Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht“ sind in den letzten Wochen meist negativ besetzt. Immer wieder sind Schlagzeilen zu lesen, dass Unternehmen bewusst in diesen Bereichen die Vorgaben missachten und werden pauschal als „Steuerhinterzieher“ und „Behinderten unfreundlich“ bezeichnet. Viele Falschmeldungen verunsichern auch die Konsumenten. Deshalb ist es ein Anliegen der Wirtschaftskammer, diese Mythen aus dem Weg zu räumen.

„Im Bereich der Barrierefreiheit sind, aufgrund der lange unklaren Rechtslage und der daraus resultierenden Berichterstattung viele Unternehmer verärgert. Sie sehen in den oft geforderten Umbaumaßnahmen eine enorme wirtschaftliche Bedrängnis. Doch gerade diese sieht das Gesetz nicht vor“, erklärt der Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft KommR Helmut Tury, der es mit besonders vielen betroffenen Mitgliedsbetrieben zu tun hat. Das Gesetz der Barrierefreiheit sei darauf ausgelegt, dass sich der Kunde barrierefrei bewegen könne und ein barrierefreier Zugang gewährleistet sein soll, wobei jedoch auch hier die Verhältnismäßigkeit eine große Rolle spiele, so Tury.

 

„In 95 % der Fälle funktioniert das gemeinsame Miteinander auch sehr gut. Dies war auch schon vor dem Gesetz so, denn für jeden Unternehmer steht der Kunde im Mittelpunkt und daher sind Worte wie „Wertschätzung“ und „Hilfsbereitschaft“ kein Fremdwort.“ Dennoch sei es für die Unternehmer schwierig, da sie sich nie in einem gesetzlich sicheren Rahmen bewegen würden, meint Franz Perner Geschäftsführer der Sparte. „Gesetze, die über die Betroffenen selbst reguliert werden, bringen oft die Schwierigkeit der Sachlichkeit mit sich.“

 

Eine ähnliche Problematik spiegelt sich auch bei der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht wider. Hier kämpfen Unternehmer vor allem mit der Pauschalbeschuldigung der Steuerhinterziehung.

„Die Wirtschaft selbst hat kein Problem mit der Registrierkasse an sich. Viele Unternehmer sehen sie als Instrument betriebswirtschaftliche Zahlen zu verwalten. Mit den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine praxisgerechte und zielorientierte Umsetzung derzeit aber nicht möglich“, bemängelt Tury. Auch die Tatsache, dass eine Verordnung mit einem Stichtag und ohne Probezeit bzw. Testphase für die jeweiligen Systeme in Kraft tritt, stößt in Unternehmerkreisen auf Unverständnis.

„Es gibt Bereiche in denen es nahezu unmöglich ist diese Verordnung wirtschaftlich und zeitökonomisch im Sinne aller Beteiligten umzusetzen, so zum Beispiel bei Ballveranstaltungen im Barbereich, Schulbuffets oder bei Veranstaltungen im Freien – um nur einige wenige Beispiele zu nennen“, so Perner.

 

Mythen der Barrierefreiheit

 

Barrierefrei um jeden Preis – NEIN

Es ist bewusst festgehalten, dass keine wirtschaftliche Bedrängnis erfolgen darf. § 6 des Behindertengleichstellungsgesetzes regelt, dass mittelbare Diskriminierung nicht vorliegt, wenn die Beseitigung von Barrieren unverhältnismäßige Belastungen darstellen würde.
Dabei ist die Zumutbarkeit, die mittelbare Diskriminierung und die Verhältnismäßigkeit zu betrachten.
Der Unternehmer muss sich mit den Vorgaben der Barrierefreiheit beschäftigen und mögliche, aber auch zukünftige Maßnahmen festhalten. Auch hier gilt es, die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Wirtschaftskammer bietet daher einerseits Online-Barriere-Checks an, sowie professionelle Beratung vor Ort durch einen Experten.

 

Barrierefreiheit bedeutet barrierefreier Haupteingang – NEIN

Der barrierefreie Zugang muss sich nicht gezwungenermaßen straßenseitig befinden – manchmal ist dies auch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich.
Ist es technisch nicht möglich den Haupteingang barrierefrei zu machen, können auch andere Zugänge barrierefrei gestaltet werden.
Es ist lediglich bauseitig ein barrierefreier Zugang notwendig.

 

Im Bereich der Barrierefreiheit wird immer nur das einzelne Unternehmen betrachtet und nicht das Umfeld – NEIN

 

Es ist auch möglich, gemeinsam mit anderen Unternehmern oder der Gemeinde etc. barrierefreie Lösungen zu entwickeln.
Befindet sich z.B. in der unmittelbaren Umgebung ein Behinderten- WC, wäre es auch zumutbar, das Geschäftsgebäude zu verlassen und dieses WC aufzusuchen.

 

Wenn mein Geschäft nicht barrierefrei gestaltet ist, muss ich bei einer Kontrolle sofort Strafe zahlen – NEIN

Eine Kontrolle und Überprüfung der Gegebenheiten erfolgt erst dann, wenn sich ein Mensch mit besonderen Bedürfnissen in der Barrierefreiheit diskriminiert fühlt.
Danach geht dieser Fall vor die Schlichtungsstelle.
Seit 2006 Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetz in gab es erst 15 Fälle aus dem gewerblichen Bereich vor der Schlichtungsstelle.

 

 

Mythen der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

 

Wer mit 1.1.2016 keine Registrierkasse hat wird gestraft – NEIN

Es gibt sogenannte Übergangsfristen, während dieser die Unternehmer keine Sanktionen befürchten müssen.
Sollte das System schon bestellt sein, ist es sinnvoll, bei einer möglichen Kontrolle die Bestelldokumente vorweisen zu können.
Wenn die Lieferung des Systems erst nach dem 30.06.2016 erfolgen sollte, muss dies beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

 

Die Registrierkasse braucht eine Internetverbindung – NEIN

Es gibt keine Onlineverbindung zum Finanzamt und auch 2017 wird diese nicht gefordert.
Dennoch sollte bei der Anschaffung darauf geachtet werden, dass Adaptierungen für Sicherheitsleistungen ab 1.1.2017 kostengünstig bzw. kostenfrei nachgerüstet werden können.

 

Es muss immer eine eigene Registrierkasse vorhanden sein – NEIN

Es können auch Softwarelösungen das bereits bestehende Computersystem ergänzen.
Vor allem im Beherbergungssektor ist es möglich, das System durch entsprechende Software zu adaptieren.

 

Registrierkassenpflicht = Belegerteilungspflicht – NEIN

Im Unterschied zur Registrierkassenpflicht, wo die Unternehmer für die konkrete Umsetzung noch bis 30.06.2016 Zeit haben, müssen seit 1.1.2016 für alle Bargeschäfte Belege erteilt werden (Frist 30.6.).
Dieser Beleg muss die Bezeichnung des leistenden/liefernden Unternehmens, das Datum, eine fortlaufende Nummer und eine vereinfachte Produktbezeichnung aufweisen

 

Konsumenten müssen Belege mitnehmen – NEIN

Der Kunde ist angehalten, den Beleg mitzunehmen, falls nicht droht ihm jedoch keine Strafe
Von Seiten des Unternehmers ist lediglich die Übergabe des Belegs an den Kunden erforderlich.
Die Mitnahme und mögliche Aufbewahrung auf Konsumentenseite liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Unternehmers.

 

Trinkgelder müssen auf jedem Beleg ausgewiesen werden – NEIN

Das Trinkgeld ist nur bei Kartenzahlung als Durchlaufposten aufzuweisen.
Bei Barzahlungen muss das Trinkgeld, welches den Mitarbeitern gebührt, nicht explizit ausgewiesen werden.

Familienfreundliche Betriebe 2015: Die Siegerbetriebe

Die Stegersbacher Rechtsanwaltskanzlei Mag. Barbara Senninger, McDonald’s Oberwart, die Hofer KG und die Fachhochschule Burgenland sind Burgenlands familienfreundlichste Betriebe 2015.

„Hinter dieser Initiative steht die Strategie, Unternehmen in ihrem eigenen Interesse zu familienfreundlichen Maßnahmen zu motivieren, ohne dass ihre unternehmerischen Spielräume durch starre gesetzliche Regelungen eingeengt werden“, erklärt Ing. Peter Nemeth, Präsident der Wirtschaftskammer Burgenland.

„Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Mütter und Väter vor allem in den ländlichen Regionen des Burgenlandes eine enorme Herausforderung“, weiß Kommerzialrätin Andrea Gottweis, Obfrau der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Burgenland und Initiatorin des Wettbewerbs, der heuer bereits zum 9. Mal ausgeschrieben wurde.

Die Kategorie Kleinbetriebe entschied die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Barbara Senninger für sich. Sechs weibliche Mitarbeiterinnen, die Hälfte mit Kindern unter 15 Jahren, können ihre Arbeitszeiten flexibel wählen. Bei Urlaubseinteilungen wird auf Betreuungspflichten Rücksicht genommen, auch Teilzeitmitarbeiterinnen haben die Möglichkeit beruflich aufzusteigen und haben eigenverantwortliche Tätigkeitsbereiche. An familien-freundlichen Maßnahmen gibt es weiters finanzielle Unterstützung bei der Geburt eines Kindes. Barbara Senninger übernimmt auch die Fahrtkosten der Mitarbeiter, bietet Hilfe bei der Wohnungssuche und sie rechnet freiwillig die Erziehungszeiten auf die Betriebszugehörigkeit an.

Bester Mittelbetrieb 2015 ist die McDonald’s Thomas Klug GmbH aus Oberwart. Der Standort ist österreichweit der Franchisepartner mit dem siebent- stärksten Umsatz. Von den 66 MitarbeiterInnen sind 42 weiblich und 35 teilzeitbeschäftigt. Familien sind Mc Donald´s sehr wichtig, als Kunden und als Mitarbeiter. Die Jury hat beeindruckt, dass Gutscheine von österreichweiten Partnerbetrieben den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Mütter mit Kindern werden bei der Urlaubsplanung vorrangig berücksichtigt. Mitarbeiter essen im Betrieb kostenlos.

Die Hofer KG holte sich den Sieg in der Kategorie Bester Großbetrieb. Das Unternehmen hat 234 Beschäftigte im Burgenland, über 90 % sind weiblich und die Anzahl der Beschäftigten mit Kindern liegt bei 14 %. Ein Großteil der Mitarbeiter sind teilzeitbeschäftigt. An Arbeitszeitmodellen stehen unter anderem je nach Arbeitsplatz Gleitzeit, geblockte Arbeitszeiten, Jobsharing, Altersteilzeit, eigenständige Auswahl der Arbeitstage, Zeitansparmodelle und auch Heimarbeit zur Verfügung. Laut Mitarbeiterbefragung sind 86 % stolz, bei Hofer zu arbeiten.

Die Wertung bei den Öffentlich-Rechtlichen Unternehmen entschied die Fachhochschule Burgenland für sich, wo es neben den vielen familienfreundlichen Maßnahmen seit Dezember 2015 auch eine Papa-Woche als bezahlten Sonderurlaub gibt. Derzeit sind 155 Mitarbeiter beschäftigt, wovon 63 % weiblich und 42 % teilzeitbeschäftig sind. An der Fachhochschule gibt es auch einen Eltern-Kind-Raum, der mit Spielsachen, Wickeltisch, Stillplatz, Wasserkocher, Mikrowelle ausgestattet ist und Personal und Studenten zur Verfügung steht.

„Nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmen selbst profitieren von familienfreundlichen Maßnahmen. Zufriedene Mitarbeitern sind engagierter, haben eine höhere Motivation und sind seltener krank. Ein familienfreundliches Klima innerhalb eines Betriebes bedeutet einen messbaren Wettbewerbsvorteil“, ergänzt Franziska Huber, die Landesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft Burgenland.

Die ausgezeichneten Unternehmen erhielten in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt eine Urkunde, eine Taten-statt-Worte-Trophäe und einen Anerkennungspreis und sind damit auch für die Teilnahme am Staatspreis „Unternehmen für Familien“ qualifiziert.

Infos: www.tatenstattworte.at

Burgenländischer Export bleibt weiter auf Kurs

Höhere Exporte, gleichbleibende Importe. Der burgenländische Außenhandel bilanziert positiv und fordert endlich den Start der burgenländischen Internationalisierungsförderung.

Die Wirtschaftskammer erwartet ein leichtes Exportplus für das Jahr 2015. Insgesamt dürfte das Gesamtvolumen bei rund zwei Milliarden Euro liegen. Bei den Importen hingegen hat die zurückhaltende Stimmung der Bevölkerung dazu beigetragen, dass diese für das 1. Halbjahr 2015 geringfügig zurückgegangen sind (1,3 Mrd. Euro). In der Jahressumme wird hier ein gleichbleibendes Importvolumen mit 2,7 Mrd. Euro prognostiziert.

„Ein Exportplus ist ein wichtiges Signal für die gesamte Wirtschaft“, erklärt der Obmann des Außenhandels in der Wirtschaftskammer Burgenland, Ing. Alfred Fuchs. „Exporte schaffen Wachstum und Arbeitsplätze. Internationalisierung ist daher eine wesentliche Säule unserer Wirtschaftsstrategie.“ So werde schon jetzt jeder zweite Euro der burgenländischen Industrie im Ausland verdient. In der Sparte Gewerbe und Handwerk gehen sieben Prozent der Gesamtproduktion ins Ausland, sagt Fuchs: Umso mehr verlangt er eine burgenländische Exportoffensive: „Gerade kleine und mittlere Unternehmen können in Nischenmärkten international mithalten und müssen ihre Märkte erweitern. Es ist unverständlich, dass wir nun schon seit mehr als zwei Jahren auf die Richtlinie zur Verlängerung der burgenländischen Internationalisierungsförderung warten müssen.

 

 

Ausbildung abgeschlossen: Zwölf frisch gebackene zertifizierte Direktberaterinnen

Im WIFI Burgenland haben zwölf Teilnehmerinnen den Lehrgang zum zertifizierten Direktberater erfolgreich abgeschlossen.

 Zwölf Teilnehmerinnen besuchten den Lehrgang „Direktvertrieb – Chance für die Zukunft“ im WIFI Burgenland in Eisenstadt. Sie alle haben sich den Herausforderungen gestellt und erhielten dafür den Titel „zertifizierte/r DirektberaterIn“. In dem 2-Tageskurs holten sich die Teilnehmerinnen in vier Modulen das nötige Rüstzeug für die erfolgreiche Selbstständigkeit im Direktvertrieb. Techniken des Direktvertriebs waren ebenso Thema, wie die Business-Etikette und Trends im Konsumverhalten, aber auchunternehmerisches Denken und Basiswissen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Der Direktvertrieb liegt im Trend. Im Burgenland hat sich die Anzahl der aktiven Direktberater seit dem Jahr 1999 bis zum Ende 2015 von 160 auf stolze 406 weit mehr als verdoppelt.

„Dank des persönlichen Services und der hohen Qualität schwören immer mehr Kunden auf die Qualität der Marken im Direktvertrieb“, freut sich Johannes Heinrich Bauer, Obmann des Landesgremium Direktvertrieb im Burgenland, über die wachsende Branche. Mit der Zertifizierung und dem fachlichen Know-how nützt der Direktberater seine persönlichen Fähigkeiten, um seinen Kunden ein besonderes Einkaufserlebnis zu bieten. Zertifizierte Direktberater vor Ort findet man unter www.diedirektberater.at

Infos: www.bgld.wifi.at, www.derdirektvertrieb.at

Wirtschaftskammer und Finanzministerium warnen vor Betrug: „Ihre Rechnung bitte“

Es gibt keine Kontrollen von Konsumenten vor Geschäften und Einkaufszentren – Behaltepflicht seitens des Kunden ist und bleibt straffrei.

 „Achtung vor Trickbetrügern, die von Konsumenten, die nach dem Einkauf vor dem Geschäft ihre Rechnung nicht vorweisen können, Bargeld kassieren wollen – das ist Betrug und illegal“, warnt Dr. Harald Schermann, Sprecher der Wirtschaftskammer Burgenland, vor einer derzeit kursierenden Betrugsfalle.

Aktuell geben sich derzeit noch Unbekannte – mit täuschend echt aussehenden Ausweisen und teils sogar in einer Art „Uniform“ ausgerüstet – als Finanzpolizisten aus. Die falschen Beamten verlangen von Kunden nach dem Verlassen eines Geschäftes die Rechnung für den vorangegangenen Einkauf vorzuweisen; können die Kunden das nicht, kassieren die falschen Finanzbeamten „Strafen“ von 100 und mehr Euro.

Bei jedem Erwerbsvorgang ist – so das Unternehmen in die Registrierkassen-pflicht fällt – ein Beleg auszufolgen. Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen. Diese „Behaltepflicht“ seitens des Kunden ist und bleibt allerdings STRAFFREI. Der Konsument wirkt damit wie schon bisher geregelt an der Kontrolle und Umsetzung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung mit. Intention des Gesetzgebers ist dabei, das Bewusstsein für die Betrugsbekämpfung auch beim Konsumenten zu schärfen.

Umfassende Information zur Registrierkassenpflicht

Die Bestimmungen zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gelten seit 1. Jänner 2016, wurden aber, um den Unternehmen Zeit für die Umstellung zu geben, für das erste Quartal 2016 straffrei gestellt. Auch künftig werde es – laut Finanzministerium – keine Kontrollen von Konsumenten, beispielsweise in Einkaufszentren, geben. 

Die Bundessparte Handel in der WKÖ unterstützt Handelsbetriebe dabei, ihre Kundinnen und Kunden auf die Betrugsversuche aufmerksam zu machen: Auf www.derhandel.at steht ein Plakat zum Gratis-Download bereit, auf dem Kunden über die Belegannahmepflicht informiert werde

Schau aufs Burgenland: Handel im Burgenland scheut keine Preisvergleiche

In Zeiten des Internets ist die Handelslandschaft transparenter denn je. Der burgenländische Handel braucht aber keinen Preisvergleich zu scheuen.

 

09511882631dddc17180af091f33e07f_Gottweis WK Sparte Handel Schau aufs Burgenland (3)

„Wenn manche Produkte in Österreich teurer sind als etwa in benachbarten Ländern, dann liegt das nicht an einem Körberlgeld, das sich der Handel machen würde, sondern an höheren Kosten, mit denen österreichische Händler konfrontiert sind", stellt Kommerzialrätin Andrea Gottweis, Obfrau der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Burgenland, einmal mehr klar.

 

Als Beispiele führt Gottweis neben höheren Steuern und Sozialversicherungs-abgaben sowie höhere Belastungen, die aus dem Umweltrecht resultieren (vor allem auch ein wesentlich strengerer Vollzug in Österreich), strengere Lebensmittelkontrollen, eine höhere Verkaufsflächendichte und nicht zuletzt höhere Einkaufspreise an.

 

Große Sorgen bereitet Spartenobfrau Gottweis die Konkurrenz der ausländischen Onlinekonzerne. „Die zahlen in Österreich keine Steuern, beuten ihre Mitarbeiter aus, während die Bürokratie und Auflagen unserem Einzelhandel die Luft zum Atmen rauben. Leider gehen unsere Arbeitsplätze dadurch verloren oder werden zu niedrig qualifizierten Jobs nivelliert“, so Gottweis. „Schau aufs Burgenland – lautet die Devise. Wer vor Ort einkauft, bringt Kaufkraft in die Region und sichert Arbeitsplätze in der heimischen Wirtschaft.“

Einzelmaßnahme bringt wenig Erfolg: Mehr Finanzpolizei – Kosten/Nutzen besser abwägen

Der Einsatz von 50 zusätzlichen Finanzpolizisten im Burgenland ist nach Ansicht der Wirtschaftskammer mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und außerdem nicht sinnvoll, besser wäre eine Änderung der Rahmenbedingungen und ein verschärftes Vorgehen gegen die Schattenwirtschaft. Die Wirtschaftskammer wehrt sich gegen den Generalverdacht unter dem die heimischen Unternehmer wieder einmal stehen und weist den SPÖ-Vorschlag zurück.

„50 Finanzpolizisten im Burgenland sind nicht realistisch. Ihr Einsatz wäre mit hohen Kosten verbunden“, meint Präsident Ing. Peter Nemeth. „Die Unternehmer werden durch derartige Aussagen wieder einmal unter Generalverdacht gestellt, das ist eine dreiste Unterstellung und dagegen wehren wir uns entschieden.“

Die burgenländischen Unternehmen werden ohnehin regelmäßig durch die zuständigen Behörden geprüft. Viel wichtiger sei es, so Nemeth, verstärkt gegen die Schattenwirtschaft vorzugehen und vermehrt an den Wochenenden zu kontrollieren.

Besser wären nach Ansicht der Wirtschaftskammer weiters:    

  • bessere Vernetzung der zuständigen Behörden untereinander, sowie
  • eine rechtliche Regelung,  wonach die Polizei, bestimmte Agenden anderer mitwirkender Behörden übernehmen darf. Zum Beispiel: Verkehrskontrollen und Kontrollen der Baustellen durch die Polizei auf Vorliegen der Dienstleistungsanzeige, der Entsendemeldung, der Umsatzsteuermeldung, der Auftragsbestätigung und der Lohnunterlagen, gegebenenfalls Anzeige bei Finanzpolizei und Bezirkshauptmannschaft.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, sodass Verwaltungsstrafen auch im benachbarten Ausland vollstreckt werden können.

 

 

Handel im Burgenland wünscht sich: Teilzeitarbeit nicht schlechtreden

Die Teilzeitarbeit ist im Handel im Burgenland sehr beliebt und gefragt bei den Arbeitnehmern. Für Wiedereinsteiger in den Beruf ist diese Arbeitszeitvariante ideal. 90 % sind mit ihrer Teilzeitbeschäftigung zufrieden.

308-Obfrau-Stv.-der-LG-Handels-mit-Mode-u.-Freizeitartik_2.jpg

 „15.528 Beschäftigte zählt der Handel im Burgenland und ist damit der größte Arbeitgeber. In den letzten 5 Jahren wurden 1.768 Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen", so Kommerzialrätin Andrea Gottweis, Spartenobfrau Handel der Wirtschaftskammer Burgenland. „Immer öfter kommen Beschäftigte auf der Suche nach Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit zum Arbeitgeber", weiß Gottweis aus zahlreichen Gesprächen.

 

Angebote für Teilzeitbeschäftigung im Handel sind bei den Beschäftigten durchaus gefragt, und zwar aus den verschiedensten Gründen: 33 % sehen die Vereinbarkeit mit Kindern und pflegebedürftigen Erwachsenen; 21% wünschen sich gar keine Vollzeitarbeit. 17 % haben andere familiäre Gründe, 11% finden keine Vollzeitarbeit; 9 % befinden sich in Ausbildung und können so Geld dazuverdienen.

 

90% der befragten Handelsbeschäftigten sind mit ihrer Teilzeitbeschäftigung zufrieden. „Aus all diesen Gründen sollte man Teilzeitarbeit nicht permanent schlechtreden, wie das manche tun, sondern vor allem als Chance sehen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf optimal zu verwirklichen.“ Laut Zahlen aus der Statistik Austria liegt die Teilzeitquote über alle Handelsbereiche (Einzel-, Groß-, Außen- sowie Kfz-Handel) betrachtet, bei 34 % (Frauenanteil 59 %), im Einzelhandel liegt der Anteil bei knapp über 46 % (Frauenanteil 78 %).